Grabmal-Genehmigung beantragen: Anleitung & Checkliste für Ihren Antrag

Grabmal-Genehmigung beantragen: Anleitung & Checkliste für Ihren Antrag

17 август 2026 г.Elias Knell

Wer einen Grabstein, eine Grabplatte oder ein anderes dauerhaftes Grabmal aufstellen möchte, muss sich meist zuerst mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abstimmen. Häufig ist eine Grabmal-Genehmigung zu beantragen, manchmal sieht die örtliche Friedhofssatzung stattdessen ein Anzeigeverfahren vor.

Für den Antrag werden typischerweise Angaben zur Grabstätte und zum Nutzungsberechtigten sowie technische Angaben zum Grabmal benötigt: Maße, Material, Oberflächenbearbeitung, Inschrift und häufig eine Zeichnung. Je nach Friedhof können weitere Unterlagen hinzukommen, etwa Angaben zur Fundamentierung, zur Standsicherheit oder zur Herkunft des Natursteins. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, bestimmt die Friedhofsordnung beziehungsweise Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

In dieser Anleitung zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie einen Antrag auf Grabmal-Genehmigung ausfüllen, welche Unterlagen häufig verlangt werden und worauf Sie bei einer Grabplatte oder einem Liegestein besonders achten sollten.

Direkt zum Mitnehmen: Am Ende des Beitrags finden Sie außerdem unsere kostenlose Checkliste für die Grabmal-Genehmigung als PDF.

Das Wichtigste in Kürze: Zuständig ist die Friedhofsverwaltung des Friedhofs, auf dem sich die Grabstätte befindet. Prüfen Sie zuerst die örtliche Friedhofssatzung und verwenden Sie das dort vorgesehene Formular. Halten Sie Grabdaten, Maße, Material, Bearbeitung, Inschrift und eine Zeichnung des Grabmals bereit. Klären Sie außerdem vorab, ob eine Eigenverlegung zulässig ist und welche Herkunfts- oder Standsicherheitsnachweise verlangt werden.

Was ist eine Grabmal-Genehmigung?

Mit der Grabmal-Genehmigung prüft der Friedhofsträger, ob ein geplantes Grabmal den Vorgaben des jeweiligen Friedhofs entspricht. Dabei können beispielsweise Größe, Form, Material, Oberflächenbearbeitung, Inschrift, Fundamentierung oder Standsicherheit eine Rolle spielen.

Umgangssprachlich wird häufig auch von einer Grabstein-Genehmigung, Grabgenehmigung oder einem Antrag beim Friedhofsamt gesprochen. Gemeint ist in diesen Fällen meist die Zustimmung zur Errichtung oder Veränderung des Grabmals.

Wichtig ist die lokale Besonderheit: Friedhofsrecht ist in Deutschland nicht ansatzweise vereinheitlicht. Gemeinden können entsprechende Vorgaben in ihren Friedhofssatzungen treffen; auch kirchliche Friedhofsträger haben eigene Ordnungen. Deshalb kann ein Grabmal, das auf einem Friedhof problemlos zulässig ist, auf einem anderen Friedhof zusätzlichen Anforderungen unterliegen.

Auch das Verfahren selbst unterscheidet sich. Während beispielsweise Düsseldorf eine vorherige schriftliche Zustimmung vorsieht, arbeitet Mainz mit einem Anzeigeverfahren und einer dort definierten Frist.

Deshalb gilt als wichtigste Regel dieses gesamten Ratgebers: Die Friedhofssatzung Ihres konkreten Friedhofs hat Vorrang vor jeder allgemeinen Anleitung im Internet.

Wann darf ein Grabmal aufgestellt werden?

Eine pauschale Aussage wie „Ein Grabstein darf sechs Monate nach der Beisetzung aufgestellt werden“ ist nicht zuverlässig. Es gibt keine deutschlandweit einheitliche Wartefrist, nach deren Ablauf jedes Grabmal automatisch gesetzt werden darf. Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Friedhofsträgers.

Bei einem Erdgrab kann zudem berücksichtigt werden müssen, dass sich das Erdreich nach der Bestattung zunächst setzt (wir empfehlen zumindest einen Winter mit Bodenfrost abzuwarten). Bei Urnengräbern oder bestimmten Liegesteinen kann die Situation anders aussehen. Entscheidend sind Grabart, Konstruktion des Grabmals und örtliche Vorschriften.

Nicht verwechselt werden sollte die Setzung des Bodens mit einer verwaltungsrechtlichen Frist: Manche Friedhofsordnungen bestimmen zusätzlich, innerhalb welcher Zeit eine Grabstätte gestaltet oder eine erteilte Genehmigung genutzt werden muss. Frankfurt verlangt beispielsweise die gärtnerische Anlage der gesamten Grabstätte grundsätzlich spätestens neun Monate nach der Bestattung beziehungsweise dem Vorauserwerb; Düsseldorf weist zum Beispiel darauf hin, dass eine dort erteilte Grabmalgenehmigung erlischt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres genutzt wird. Das sind örtliche Regelungen und keine bundesweit geltenden Fristen.

Fragen Sie deshalb vor der Bestellung oder spätestens vor der Fertigung:

Ab wann darf das geplante Grabmal auf genau dieser Grabstätte aufgestellt werden?

Damit vermeiden Sie Missverständnisse über Setzzeiten, Genehmigungen und mögliche Fristen.

Grabmal-Genehmigung beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Friedhofssatzung und richtiges Antragsformular finden

Der erste Weg führt zur zuständigen Friedhofsverwaltung. Bei einem kommunalen Friedhof ist das häufig das Friedhofsamt, Grünflächenamt oder eine entsprechende Abteilung der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Bei anderen Friedhofsträgern kann eine kirchliche oder eigenständige Friedhofsverwaltung zuständig sein.

Suchen Sie auf der Website des Friedhofsträgers nach Begriffen wie:

  • Grabmalgenehmigung
  • Grabmalantrag
  • Antrag auf Errichtung eines Grabmals
  • Antrag Grabstein
  • Genehmigung Grabmal
  • Anzeige zur Errichtung oder Veränderung eines Grabmals
  • Friedhofssatzung
  • Grabmalordnung

Verwenden Sie nach Möglichkeit immer das aktuelle Formular der zuständigen Verwaltung. Form und Ablauf unterscheiden sich teilweise erheblich.

Praxis-Tipp: Wenn Sie kein Formular finden, genügt meist ein kurzer Anruf bei der Friedhofsverwaltung mit der Frage: „Welches Formular benötige ich für die Aufstellung einer Grabplatte beziehungsweise eines Liegesteins auf Grabstelle XY?“

Schritt 2: Angaben zur Grabstätte eintragen

Im nächsten Abschnitt des Grabmalantrags wird die Grabstätte eindeutig bezeichnet. Typische Angaben sind:

  • Name des Friedhofs
  • Grabart
  • Abteilung oder Feld
  • Reihe
  • Grabnummer
  • teilweise Friedhofsregister- oder Grabstättennummer
  • Name des Verstorbenen

Die erforderlichen Daten finden Sie normalerweise in den Unterlagen der Friedhofsverwaltung, beispielsweise der Graburkunde oder anderen Unterlagen zum Nutzungsrecht. Düsseldorf verlangt beispielsweise einen Nachweis des Nutzungsrechts beziehungsweise entsprechende Grabunterlagen.

Übertragen Sie die Daten möglichst exakt. Schon eine falsche Grabnummer kann zu unnötigen Rückfragen führen.

Schritt 3: Art der Maßnahme auswählen

Viele Formulare unterscheiden zwischen verschiedenen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Neuerrichtung oder Aufstellung
  • Veränderung eines vorhandenen Grabmals
  • Versetzung
  • Nachbeschriftung
  • Instandsetzung
  • Errichtung oder Veränderung einer Grabeinfassung
  • weitere bauliche Anlagen auf der Grabstätte

Wird erstmals ein neuer Liegestein oder eine Grabplatte aufgestellt, handelt es sich normalerweise um eine Neuerrichtung beziehungsweise Aufstellung.

Wird dagegen lediglich eine vorhandene Inschrift ergänzt, kann eine andere Kategorie gelten. Auch hier entscheidet das konkrete Formular.

Schritt 4: Nutzungsberechtigten beziehungsweise Antragsteller eintragen

In diesem Abschnitt werden die persönlichen Daten der Person eingetragen, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte besitzt beziehungsweise für die Grabstätte verantwortlich ist.

Je nach Formular werden unter anderem verlangt:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Verhältnis zum Verstorbenen
  • Name des Verstorbenen
  • Geburts- und Sterbedatum

Wichtig: Nutzungsberechtigter, Auftraggeber, Hersteller und ausführende Person sind nicht zwingend dieselbe Person.

Einige Friedhofsverwaltungen verlangen deshalb mehrere Unterschriften oder zusätzliche Angaben zum Hersteller beziehungsweise zur ausführenden Firma. Freiburg verlangt beispielsweise Angaben und Unterschriften des Antragstellers und des Herstellers; entsprechende Formulare können zusätzlich Angaben zum Planer oder Aufsteller enthalten.

Schritt 5: Angaben zum Grabstein richtig ausfüllen

Jetzt folgen die technischen Angaben zum eigentlichen Grabmal. Hier entstehen erfahrungsgemäß die meisten Fragen.

Material

Tragen Sie das Material möglichst genau ein.

Bei einem Naturstein reicht „Stein“ nicht. Bei einem Grabmal aus Granit kann beispielsweise eingetragen werden:

Granit – Vanga

oder

Granit – Nero Impala

Wenn das Formular zusätzlich nach der Farbe fragt, wird diese entsprechend ergänzt.

Oberflächenbearbeitung

Geben Sie die tatsächlich bestellte Bearbeitung an, zum Beispiel:

poliert

geschliffen

matt geschliffen

oder eine andere tatsächlich ausgeführte Oberfläche.

Nicht jede Seite eines Grabmals muss zwingend gleich bearbeitet sein. Maßgeblich sind die technischen Daten des konkreten Produkts.

Maße

Üblicherweise werden Höhe, Breite und Tiefe beziehungsweise Stärke verlangt.

Übernehmen Sie diese Angaben exakt aus der Bestellung oder technischen Zeichnung. Gerade bei Friedhöfen mit festen Gestaltungsvorgaben können bereits wenige Zentimeter relevant sein.

Amtliche Formulare zeigen, dass Material, Farbton, Oberflächenbehandlung und Abmessungen typische Bestandteile einer Grabmalgenehmigung sind.

Schritt 6: Schrift, Inschrift und Ornamente angeben

Auch die Gestaltung der Vorderseite beziehungsweise Sichtfläche wird häufig geprüft.

Typische Angaben sind:

  • vollständiger Text der Inschrift
  • Schriftart
  • Schriftgröße
  • Schriftfarbe
  • Anordnung der Schrift
  • Art der Ausführung
  • Symbole
  • Ornamente
  • Bilder oder weitere Gestaltungselemente

Bei einer eingestrahlten Inschrift kann die Ausführung beispielsweise als „vertieft eingestrahlt, farbig ausgelegt“ beschrieben werden.

Werden Metallbuchstaben verwendet, kann entsprechend „aufgesetzte Buchstaben aus Edelstahl“ oder „aufgesetzte Buchstaben aus Messing“ angegeben werden.

Düsseldorf verlangt bei Bedarf sogar ergänzende Darstellungen von Schriften, Ornamenten und Symbolen sowie deren Anordnung.

Bei designgrab erhalten Sie vor der Fertigung einen Gestaltungsentwurf Ihres individualisierten Grabmals. Dieser kann – sofern die Friedhofsverwaltung ihn akzeptiert – als ergänzende Anlage zum Antrag verwendet werden.

Schritt 7: Technische Zeichnung des Grabmals beifügen

Eine technische Zeichnung gehört zu den wichtigsten Unterlagen für die Grabstein-Genehmigung.

Häufig wird eine Darstellung mit Vorderansicht, Seitenansicht und Maßangaben verlangt. Der Maßstab 1:10 ist weit verbreitet, darf aber nicht einfach als bundesweiter Standard vorausgesetzt werden.

Prüfen Sie deshalb auf dem Formular:

Welcher Maßstab wird konkret verlangt?

Je nach Grabmal können zusätzlich Angaben zur Fundamentierung, Verdübelung oder Befestigung erforderlich sein. Friedhofsträger können für standsicherheitsrelevante Konstruktionen technische Regelwerke heranziehen und weitere Nachweise fordern.

Bei designgrab-Liegesteinen stellen wir Ihnen auf Wunsch die für Ihr Produkt vorhandenen technischen Angaben beziehungsweise vorbereitete Zeichnungen zur Verfügung.

Schritt 8: Herkunftsnachweis und Nachweise zu Naturstein prüfen

Dieser Punkt wird häufig falsch verallgemeinert.

Eine „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 13a BestattG“ ist nicht bundesweit für jeden Grabmalantrag dasselbe Formular.

Deshalb lautet die richtige Vorgehensweise:

Prüfen Sie, welchen Herkunfts- oder Sozialnachweis Ihr konkreter Friedhof verlangt.

Für Grabmale von designgrab stellen wir die zum jeweiligen Produkt vorhandenen Material- und Herkunftsangaben zur Verfügung, damit der Antrag entsprechend ergänzt werden kann.

Schritt 9: Eigenverlegung unbedingt vorher klären

Dieser Schritt ist besonders wichtig.

Bei einem kleinen oder liegenden Grabmal sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine Eigenverlegung zulässig ist.

Einige Friedhofsträger verlangen ausdrücklich eine Fachfirma. Mainz bestimmt beispielsweise, dass Errichtung und Veränderung von Grabmalen nur durch eine Fachfirma erfolgen dürfen. Andere Friedhofssatzungen können bei bestimmten Grabmalarten andere Regelungen vorsehen.

Deshalb sollten Sie nicht pauschal „Eigenverlegung“ in das Feld für den Steinmetz oder die ausführende Firma eintragen.

Fragen Sie vorher:

„Darf dieser konkrete Liegestein auf dieser Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten selbst gesetzt werden?“

Wenn die Friedhofsverwaltung die Eigenverlegung zulässt, können Sie anschließend klären, was im Feld „ausführende Firma“, „Aufsteller“ oder „Ausführender“ eingetragen werden soll.

Die schriftliche Auskunft der Verwaltung ist im Zweifel wertvoller als jede allgemeine Aussage über Gewicht oder Höhe des Grabsteins.

Schritt 10: Unterschriften kontrollieren

Bevor Sie den Antrag abschicken, prüfen Sie sämtliche Unterschriftsfelder.

Je nach Friedhof können Unterschriften verlangt werden von:

  • Nutzungsberechtigtem
  • Antragsteller
  • Hersteller
  • Planer
  • ausführender Firma beziehungsweise Aufsteller

Wer ein Formular nur unten einmal unterschreibt, obwohl eine zweite Unterschrift auf der technischen Zeichnung verlangt wird, riskiert eine Rückfrage.

Einige offizielle Verfahren verlangen ausdrücklich die Beteiligung beziehungsweise Unterschrift mehrerer Personen.

Schritt 11: Antrag vollständig einreichen

Welche Form der Einreichung zulässig ist, hängt wiederum von der Friedhofsverwaltung ab.

Möglich sind beispielsweise:

  • Onlineformular
  • postalische Einreichung
  • persönliche Abgabe
  • elektronische Übermittlung, sofern vom Friedhof angeboten

Auch die Zahl der benötigten Exemplare ist nicht deutschlandweit gleich. Einige Verwaltungen verlangen Zeichnungen in zweifacher Ausfertigung. Düsseldorf nennt beispielsweise ausdrücklich zwei Exemplare des Grabmalentwurfs.

Deshalb nicht pauschal zweimal ausdrucken, sondern zuerst das Formular lesen.

Für die Bearbeitung können Gebühren entstehen. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gebühren- beziehungsweise Kostensatzung des Friedhofsträgers.

Schritt 12: Genehmigung abwarten – erst danach aufstellen

Der sicherste Grundsatz lautet:

Beginnen Sie nicht mit der Aufstellung, bevor das für Ihren Friedhof vorgeschriebene Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren abgeschlossen ist.

Wie dieser Zeitpunkt bestimmt wird, unterscheidet sich erheblich.

Mainz arbeitet beispielsweise mit einer Anzeige und nennt eine Frist von acht Wochen, sofern die Verwaltung nicht vorher die Übereinstimmung bestätigt. Düsseldorf verlangt dagegen eine vorherige schriftliche Zustimmung. Eine allgemeine Regel nach dem Muster „Wenn vier Wochen niemand antwortet, ist das Grabmal automatisch genehmigt“ gibt es daher nicht.

Bewahren Sie Genehmigung, Antrag, Zeichnungen und sonstige Unterlagen anschließend auf.

Die häufigsten Fehler beim Antrag auf Grabmal-Genehmigung

Viele Rückfragen lassen sich vermeiden, wenn der Antrag vor dem Absenden noch einmal systematisch geprüft wird.

Besonders häufig problematisch sind unvollständige Maßangaben, eine fehlende technische Zeichnung, eine vom Antrag abweichende Inschrift oder unklare Angaben zu Material und Oberfläche.

Auch die Rolle des Ausführenden sollte eindeutig sein. Wer „Eigenverlegung“ einträgt, obwohl der betreffende Friedhof eine Fachfirma verlangt, wird den Antrag entsprechend korrigieren müssen.

Ein weiterer Fehler besteht darin, fremde Musterformulare ungeprüft zu übernehmen. Ein niedersächsisches Formular nach § 13a BestattG kann beispielsweise nicht einfach als bundesweit gültige Anlage behandelt werden.

Und schließlich: Bestellen Sie nicht allein nach den Maßen einer anderen Grabstätte. Selbst zwei Friedhöfe derselben Region können unterschiedliche Gestaltungsvorschriften haben.

Kostenlose Checkliste zur Grabmal-Genehmigung herunterladen

Ein Grabmalantrag besteht meist aus vielen kleinen Angaben. Fehlt nur eine davon, kann eine zusätzliche Rückfrage entstehen.

Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte dieser Anleitung auf einer kompakten Seite zusammengefasst.

[Kostenlose PDF-Checkliste „Grabmal-Genehmigung beantragen“ herunterladen]

Sie können die Checkliste ausdrucken und beim Ausfüllen des Antrags Punkt für Punkt abhaken.

Sie möchten den Antrag nicht allein ausfüllen?

Wenn Sie einen Liegestein oder eine Grabplatte bei designgrab bestellen, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei den Unterlagen für die Grabmalgenehmigung.

Dazu können – abhängig von Produkt und Anforderungen des Friedhofs – technische Angaben, Zeichnungen, der freigegebene Gestaltungsentwurf und vorhandene Material- beziehungsweise Herkunftsnachweise gehören.

Entscheidend bleibt immer die konkrete Friedhofssatzung. Sollte Ihre Friedhofsverwaltung andere Maße oder zusätzliche Angaben verlangen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Anpassungen möglich sind.

Mehr erfahren: Unser Service zur Grabmalgenehmigung

Häufige Fragen zur Grabmal-Genehmigung

Muss jeder Grabstein genehmigt werden?

Nein, eine bundesweit einheitliche Genehmigungspflicht gibt es nicht. Ob eine formelle Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige erforderlich ist, bestimmt die Friedhofssatzung beziehungsweise Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofsträgers. Viele Friedhöfe verlangen jedoch vor der Errichtung dauerhafter Grabmale eine vorherige Abstimmung oder Zustimmung.

Braucht auch ein Liegestein eine Genehmigung?

Das hängt von der örtlichen Friedhofsordnung ab. Aus der Tatsache, dass ein Grabmal flach liegt oder weniger als eine bestimmte Höhe besitzt, lässt sich keine deutschlandweit geltende Genehmigungsfreiheit ableiten. Fragen Sie deshalb auch bei einem kleinen Liegestein ausdrücklich die zuständige Friedhofsverwaltung.

Wo beantrage ich die Grabstein-Genehmigung?

Bei der Verwaltung des Friedhofs, auf dem sich die Grabstätte befindet. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies häufig das Friedhofsamt oder eine entsprechende Abteilung der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Maßgeblich ist der Friedhofsort – nicht einfach der eigene Wohnort.

Muss ich die Grabmal-Genehmigung vor der Bestellung einholen?

Am sichersten ist es, zumindest Maße, Gestaltungsvorgaben und das erforderliche Verfahren vor der endgültigen Fertigung zu klären. Einzelne Verwaltungen empfehlen beziehungsweise verlangen eine Genehmigung bereits vor Herstellung des Grabmals.

Bei einem individuell gefertigten Grabmal können Auswahl, Gestaltung und Antrag vorbereitet werden, bevor die endgültige Fertigung freigegeben wird.

Wie fülle ich den Antrag auf Grabmal-Genehmigung aus?

Tragen Sie zunächst Grabstätte und Nutzungsberechtigten ein. Danach folgen Angaben zu Art, Größe, Material, Oberfläche und Gestaltung des Grabmals. Ergänzen Sie die geforderte technische Zeichnung und gegebenenfalls Angaben zu Fundamentierung, Standsicherheit oder Herkunft des Natursteins. Prüfen Sie anschließend alle erforderlichen Unterschriften.

Muss die Zeichnung immer im Maßstab 1:10 sein?

Nein. 1:10 ist sehr verbreitet und wird beispielsweise in Düsseldorf verlangt. Mainz nennt für sein Verfahren dagegen 1:20. Maßgeblich ist deshalb immer die Vorgabe auf Ihrem Grabmalantrag.

Kann ich einen Liegestein selbst verlegen?

Nur wenn die Regeln des konkreten Friedhofs dies zulassen. Manche Friedhofsträger verlangen ausdrücklich eine Fachfirma. Klären Sie eine geplante Eigenverlegung deshalb vor Antragstellung schriftlich oder telefonisch mit der Friedhofsverwaltung.

Wie lange dauert eine Grabmal-Genehmigung?

Dafür gibt es keine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit. Verfahren und Fristen unterscheiden sich nach Friedhof. Mainz nennt beispielsweise für das dortige Anzeigeverfahren eine Bearbeitungs- beziehungsweise Wartezeit von bis zu acht Wochen. Dieser Wert lässt sich jedoch nicht auf andere Friedhöfe übertragen.

Was kostet eine Grabmal-Genehmigung?

Die Gebühren werden vom jeweiligen Friedhofsträger festgelegt und können sich deshalb unterscheiden. Die konkrete Höhe finden Sie in der örtlichen Gebühren- oder Kostensatzung beziehungsweise erfahren Sie direkt bei der Friedhofsverwaltung.

Brauche ich für Granit einen Herkunftsnachweis?

Möglicherweise. Das hängt von den für den betreffenden Friedhof geltenden Vorschriften ab. In Niedersachsen kann beispielsweise § 13a Nds. BestattG relevant sein; Hannover verwendet hierzu eine eigene Erklärung über die Herkunft beziehungsweise entsprechende Nachweise für Naturstein. Andere Friedhofsträger können eigene oder landesrechtlich begründete Vorgaben haben.

Was passiert, wenn mein Grabmalantrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das gesamte Grabmal verworfen werden muss. Häufig lässt sich zunächst klären, welcher Punkt den örtlichen Vorgaben nicht entspricht – beispielsweise Maße, Gestaltung, Material oder technische Ausführung. Erst danach sollte entschieden werden, ob der Entwurf angepasst und erneut eingereicht werden kann.

Darf ich das Grabmal aufstellen, wenn das Friedhofsamt nicht antwortet?

Nicht automatisch. Es gibt unterschiedliche Verfahren. In manchen Orten ist eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, an anderen gilt ein Anzeigeverfahren mit einer bestimmten Frist. Deshalb darf eine lokale Regelung nicht auf ganz Deutschland übertragen werden.

Fazit: Erst den Friedhof prüfen, dann den Antrag ausfüllen

Eine Grabmal-Genehmigung zu beantragen ist weniger kompliziert, sobald die Anforderungen des konkreten Friedhofs bekannt sind.

Beginnen Sie mit der Friedhofssatzung und dem aktuellen Formular. Halten Sie anschließend Grabnummer, Nutzungsdaten, Maße, Material, Oberflächenbearbeitung, Inschrift und technische Zeichnung bereit. Prüfen Sie, ob zusätzliche Nachweise zur Standsicherheit oder Herkunft erforderlich sind und – besonders wichtig – ob das Grabmal selbst verlegt werden darf oder eine Fachfirma vorgeschrieben ist.

So entsteht aus einem scheinbar komplizierten Antrag eine überschaubare Reihe einzelner Schritte.

Und wenn bei einem designgrab-Grabmal dennoch eine Angabe fehlt: Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei den produktbezogenen Angaben und Unterlagen für Ihren Antrag.




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