Unser Genehmigungsservice für Grabdenkmale nimmt Ihnen diese Last ab und sorgt dafür, dass der bürokratische Teil reibungslos und schnell erledigt wird. Vom Ausfüllen des Antrags bis zur Einreichung bei der Friedhofsverwaltung – wir kümmern uns um alles, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Gedenken.
Lassen Sie uns die bürokratischen Hürden für Sie überwinden – so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Grabmal den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine unerwarteten Verzögerungen auftreten.

Der Antrag auf Genehmigung – Schritt für Schritt erklärt
- Vorbereitung
Wir helfen Ihnen, das richtige Antragsformular auszufüllen. Der Antrag enthält Informationen wie die Abmessungen des Grabmals sowie die Materialwahl. In den meisten Fällen folgt die Friedhofsordnung den Technischen Anleitungen für Grabmale (TA-Grabmal). - Genehmigungseinreichung
Ihr Antrag wird bei der zuständigen Friedhofsverwaltung eingereicht. Es gibt mehrere mögliche Szenarien:Automatische Genehmigung: Wenn innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt.Genehmigungsbescheid: In seltenen Fällen erhalten Sie eine formelle Genehmigung.Rückfragen oder Ablehnung: Falls es Fragen gibt oder der Antrag abgelehnt wird, kümmern wir uns um die notwendigen Korrekturen.
Häufig gestellte Fragen
Kompetent und zuverlässig: Wir kennen die Anforderungen der Friedhöfe und sorgen dafür, dass Ihr Antrag ohne Verzögerung bearbeitet wird.
Zeitsparend: Sparen Sie sich den Aufwand und den Gang zur Friedhofsverwaltung. Wir übernehmen alles für Sie!
Flexibel: Sollten spezielle Vorschriften Ihrer Friedhofsordnung abweichen, fertigen wir das Grabmal natürlich in den gewünschten Abmessungen.
Grundsätzlich darf jede Person oder jedes Unternehmen mit entsprechender Sachkunde ein Grabmal aufstellen. Die Sachkunde muss nicht durch ein Zertifikat belegt werden, sollte jedoch vorhandene Kenntnisse in der Fundamentgründung und sicheren Aufstellung umfassen (z. B. durch handwerkliche Berufe wie Maurer, Betonbauer etc.).
Wichtig: Laut EU-Dienstleistungsrichtlinie darf jedes in der EU ansässige Unternehmen diese Dienstleistung auch auf deutschen Friedhöfen ausführen.
Grabmale, die höher als 30 cm sind, benötigen in der Regel ein Fundament und eine formale Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Zudem kann eine Abnahmeprüfung der Standsicherheit erforderlich sein. Wir verkaufen Grabsteine oder Grabmäler die weniger als 30cm hoch sind, so dass Sie als Kunden den Stein selbstständig setzen können.
Wird ein Antrag abgelehnt, überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Angaben und korrigieren sie, falls erforderlich. Anschließend reichen wir den Antrag erneut ein. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Friedhöfe externe Anbieter grundsätzlich ablehnen – hier beraten wir Sie gern zu möglichen Lösungen.
Die Friedhofsverwaltung prüft, ob das geplante Grabmal den örtlichen Vorschriften entspricht – etwa hinsichtlich Größe, Material und Standfestigkeit. Grundlage dafür ist meist die Friedhofssatzung sowie die TA-Grabmal (Technische Anleitung Grabmal). Nur mit Genehmigung darf ein Grabmal offiziell aufgestellt werden.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie möchten, stellen wir Ihnen das ausgefüllte Formular zur Verfügung, das Sie nur noch mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen und selbst einreichen müssen. Alternativ übernehmen wir die vollständige Einreichung für Sie im Rahmen unseres Services.